Wochenend-Arbeiten
Solange du unter 18 bist, darfst du nicht am Wochenende arbeiten. Außerdem darfst du als Jugendliche bzw. Jugendlicher nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr beschäftigt sein. Es gibt allerdings Ausnahmen zum Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen, z.B.:
Gastgewerbe/Handel am 8. Dezember
Ausnahmen zum Nachtarbeitsverbot, z.B.: Gastgewerbe Bäcker, Betriebe mit Schichtarbeit