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Wochenend-Arbeiten

Solange du unter 18 bist, darfst du nicht am Wochenende arbeiten. Außerdem darfst du als Jugendliche bzw. Jugendlicher nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr beschäftigt sein. Es gibt allerdings Ausnahmen zum Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen, z.B.:

  • Gastgewerbe/Handel am 8. Dezember

  • Ausnahmen zum Nachtarbeitsverbot, z.B.: Gastgewerbe Bäcker, Betriebe mit Schichtarbeit