Baby und Lehre
Wenn du schwanger bist, gelten für dich ganz besondere Regelungen. Alle dienen dem Schutz deiner Gesundheit. Und natürlich auch zum Schutz deines Babys.
Was musst du tun?
Zuerst musst du deine Lehrberechtigte bzw. deinen Lehrberechtigten über deine Schwangerschaft informieren. Und zwar so bald wie möglich. Zudem musst du eine ärztliche Bestätigung deiner Schwangerschaft vorlegen.
Arbeiten während der Schwangerschaft und Stillzeit
In der Schwangerschaft und Stillzeit läuft deine Lehre weiter. Allerdings darfst du keine Überstunden machen, egal wie alt du bist. Die gesetzliche oder kollektivvertragliche Tagesarbeitszeit darfst du nicht überschreiten. Pro Tag darfst du auf keinen Fall länger als 9 Stunden arbeiten und in der Woche nicht mehr als 40 Stunden.