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Betriebsrat

Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung aller Mitarbeiter:innen einer Firma. Schon ab 5 Mitarbeiter:innen kann ein Betriebsrat gewählt werden. Der Betriebsrat arbeitet eng mit der AK und der Gewerkschaft zusammen. Er ist dafür zuständig, die Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber der Geschäftsführung zu argumentieren und durchzusetzen bzw. zu verhandeln. Damit ist er auch eine Art Schnittstelle zwischen Belegschaft und Chefetage. Folgendes zählt zu den Aufgaben des Betriebsrates:

  • Maßnahmen beantragen, die z.B. soziale Nachteile beheben

  • Mängel aufzeigen und ihnen entgegenwirken

  • Betriebsvereinbarungen verhandeln und abschließen

  • Kündigungen und Entlassungen begleiten

Die Arbeitgeberseite ist verpflichtet, den Betriebsrat in allen Belangen anzuhören, die Mitarbeiter:innen betreffen. Zudem muss sie den Betriebsrat über alle Entwicklungen informieren, die für die Belegschaft wichtig sind.

Die AK und die zuständige Gewerkschaft helfen jederzeit dabei, die Wahl des Betriebsrats zu organisieren.