Berufsschulzeiten
Zählen Arbeits- und Schulzeiten gleich?
Ja. Die Zeit, die du in der Berufsschule verbringst, wird dir auf die Arbeitszeit angerechnet. Dazu zählen auch die Pausen, allerdings nicht die Mittagspausen!
Hast du einen 8-Stunden-Tag in der Berufsschule, darfst du an diesem Tag nicht auch noch in deiner Lehrstelle beschäftigt werden.
Unterrichtszeit
+ Wegzeit zwischen Schule und Lehrbetrieb
+ Zeit im Lehrbetrieb
= maximal 8 Stunden
Fällt der Unterricht ganz aus, musst du stattdessen in deine Firma gehen. Entfällt nur ein Teil des Unterrichts, musst du unter bestimmten Umständen zur Arbeit gehen. Und zwar dann, wenn du mit allem zusammen – also Unterricht, Weg von der Schule zum Betrieb und Arbeitszeit – die gesetzliche Arbeitszeit nicht überschreitest. Das gilt auch, wenn der Unterricht weniger als 8 Stunden dauert.
Wie funktioniert das bei Blockunterricht?
Du gehst in eine lehrgangsmäßige oder saisonmäßige Berufsschule? Dann musst du während des tatsächlichen Besuchs der Berufsschule nicht in deinem Lehrbetrieb arbeiten.
Läuft dein Lohn trotzdem weiter?
Ja. Auch wenn du zum Blockunterricht gehst und deshalb nicht im Betrieb arbeiten kannst, bekommst du dein Lehrlingseinkommen weiterbezahlt.