Nach der Lehre
Prinzipiell geht es mit der Weiterbeschäftigungszeit (WBZ), auch Behaltezeit genannt, weiter. Nach dem Ende deiner Lehrzeit kannst du noch für 3 Monate in deinem Lehrbetrieb weiterarbeiten. Das heißt: Deine Lehrberechtigte bzw. dein Lehrberechtigter muss dich in einem Arbeitsverhältnis – zumindest für den Zeitraum der WBZ – in deinem erlernten Beruf weiterbeschäftigen.
Du hast nur die Hälfte deiner Lehrzeit bei deiner aktuellen Arbeitgeberin bzw. deinem aktuellen Arbeitgeber verbracht? Dann reduziert sich deine WBZ auf 1,5 Monate.
Manche Kollektivverträge verlängern die WBZ. Frag in der AK nach, ob das in deiner Branche der Fall ist.
Während einer unbefristeten WBZ kannst du jederzeit kündigen. Dein Betrieb kann dich nur zum Ende der WBZ kündigen.
Deine Firma bietet dir die WBZ als befristetes Arbeitsverhältnis an? Schau in diesem Fall ganz genau hin und lass dich beraten! Ein befristeter Vertrag kann zu deinem Nachteil sein, z.B. hast du damit nicht die Möglichkeit, zu kündigen.