Unterbrechung der Lehre
Auch in besonderen Situationen sollst du dein Leben und deine Lehre unter einen Hut bringen können. Deshalb ist es in bestimmten Fällen möglich, die Lehre zu unterbrechen oder die Arbeitszeit zu reduzieren.
Du setzt deine Lehre länger als 4 Monate in einem Lehrjahr aus? Dann wird dir die Zeit, die über 4 Monate hinausgeht, nicht auf die Lehre angerechnet. Egal, ob die Zeit durchgehend oder unterbrochen war. Diese Fehlzeiten musst du nachholen. In der Regel wird dafür ein Ergänzungslehrvertrag gemacht, damit du nach deiner Rückkehr abgesichert bist.