Mutterschutz
Der Mutterschutz beginnt in der Regel 8 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit gilt für dich ein absolutes Beschäftigungsverbot. Das heißt, du darfst kein bisschen arbeiten. Statt deines Lehrlingseinkommens bekommst du das Wochengeld, das dir die Krankenkasse bezahlt.
Für schwangere Arbeitnehmerinnen und Mütter gilt ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Der Entlassungsschutz ist auch für dich als Lehrling relevant. Während deiner Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Geburt darfst du daher nicht entlassen werden.
Ausnahmen vom besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz:
Es gibt besondere Gründe und ein Gericht stimmt deiner Entlassung zu.
Du bist noch in der Probezeit. Eine solche Auflösung kann aber gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen und wäre bei Gericht anfechtbar.
Befristete Arbeitsverhältnisse in der Weiterbeschäftigungszeit haben Sonderregelungen.