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Internatskosten

Die Internatskosten muss deine Lehrberechtigte bzw. dein Lehrberechtigter für dich übernehmen. Allerdings kann sie bzw. er bei der Lehrlingsstelle beantragen, diese Kosten erstattet zu bekommen. Der Bund, die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten keinen Kostenersatz.